Ein Sucheinsatz oder eine Bergung - Hilfe ist mit Aufwand und Kosten verbunden. Bei Unfällen im alpinen Gelände übernimmt die Sozialversicherung keine Bergungskosten. Diese Kosten können unter Umständen sehr hoch sein (z.B. bei einem Sucheinsatz). Als Bergrettungsförderer ist man selbst und die ganze Familie Bergekostenversichert.
Für Suchkosten, Bergungskosten und Rettungskosten bis zu 25.000 Euro
Mitversichert sind Ehepartner/Lebensgefährte und im gemeinsamen Haushalt lebende Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.
Informationsstand vom Oktober 2019